Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe gem. § 5 UVPG - Stedorfer Bioenergie GmbH & Co. KG

08.09.2023

Die Stedorfer Bioenergie GmbH & Co. KG, Große Str. 87, 27313 Dörverden, hat mit Schreiben vom 17.12.2019 die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 16 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung für die wesentliche Änderung einer Biogasanlage am Standort in 27313 Dörverden, Faule Str. 20, Gemarkung Dörverden, Flur 16, Flurstück 226/2, beantragt. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist die wesentliche Änderung der Anlage durch die Errichtung eines zusätzlichen Gärrestebehälters zur Erhöhung der Lagerkapazität.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

6. Änderung für den Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt C: UW Hardegsen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen

01.09.2023

Die TenneT TSO GmbH plant den Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar. Das Vorhaben soll im Abschnitt C gegenüber der am 19. Dezember 2019 von der Niedersächsischen Landbehörde für Straßenbau und Verkehr planfestgestellten Ausführung (Az.: P212-05020-10 WM C) in der Gestalt des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses zur zuletzt 5. Planänderung vom 16.06.2023 geändert werden. Die im Zuge der hier gegenständlichen 6. Planänderung beantragten Änderungen umfassen im Wesentlichen folgende Teilmaßnahmen: - Änderung des Masttyps von Mast LH-11-1008-14 zur Anbindung des künftigen EAM-Umspannwerks - Erhöhung des Masts LH-11-1008-15 um 6 m, - Anpassung des Schutzstreifens zwischen Mast LH-11-1008-13 und Mast LH-11-1008-16, - Anpassung des Schutzstreifens im Bereich der Masten C078 und C080, - Verschiebungen der Masten C093 bis C098 zur Vermeidung des standortgleichen Neubaus mit der 220 kV-Bestandsleitung, - Erweiterung der Arbeitsflächen der Masten C093 bis C098, - Anpassung des Schutzstreifens zwischen den Masten C092 und C101.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Informationen

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Herzlich willkommen im UVP-Portal des Landes Niedersachsen!

In unserem Internet-Angebot können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren, zum Beispiel über deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, auszulegende Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die abschließende Entscheidung. Mit der Veröffentlichung dieser Informationen stellt sich das Land Niedersachsen den Anforderungen der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014.

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Die UVP dient damit der wirksamen Umweltvorsorge.

Informationen zur Bauleitplanung werden im UVP-Portal auf Grundlage des Baugesetzbuchs, geändert durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt, bereit gestellt.



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